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AGB

1. Vertragslaufzeit und Kündigung

Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Der Unterrichtsvertrag kann zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

2. Gruppen-/Einzelunterricht

Der Unterricht in Gruppen dauert jeweils 90 Minuten pro Unterrichtstag und findet in Kleingruppen von maximal 4 alters- bzw. leistungshomogenen Schüler/innen statt. Um zusätzliche Klassenarbeitsvorbereitungen zu ermöglichen, darf die Gruppenstärke vorübergehend um 1 erhöht werden. Reduziert sich die Gruppenstärke vorübergehend auf 1, wird die Unterrichtszeit auf 45 Minuten verkürzt.

Einzelunterricht findet pro Unterrichtstag 45 Minuten statt.

Eine Zusatzstunde vor Klassenarbeiten oder Klausuren ist ohne zusätzliche Kosten möglich, soweit in bestehenden Gruppen Plätze frei sind.

 

3. Lernberatung/ Elterngespräche

Jedem/r angemeldeten Schüler/in steht eine kostenfreie persönliche Lernberatung zu. Individuelle Lernprobleme werden untersucht und Strategien entwickelt. Die Eltern können sich jederzeit über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren. Die Nachhilfeschule wird einen persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren.

 

4. Tarife

Die im Vertrag genannte Gebühr wird monatlich im Voraus fällig und per SEPA- Basislastschrift bezahlt. Sie fällt auch in den Ferien an, wobei der Unterricht nachgeholt wird. Bei Zahlung per Überweisung erhöht sich der Monatsbeitrag um 10€.

Für zusätzliche Nachhilfestunden berechnen wir bei Einzelunterricht 32€, bei Gruppenunterricht 28€.

 

5. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden nur für die Abwicklung Ihres Vertrages bei uns gespeichert und in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden Ihre Daten gelöscht.

 

6. Versäumnis von Unterricht

Im Falle einer Entschuldigung bis 12:00 am Unterrichtstag wird versäumter Unterricht in einer adäquaten Gruppe möglichst zeitnah nachgeholt. Verspätete Absagen können nicht nachgeholt werden und werden berechnet. Nach Beendigung des Vertrages können Ersatzstunden nicht mehr nachgeholt werden.

Ruhemonate z.B. wegen Krankheit können bei rechtzeitiger Entschuldigung eingerichtet werden.

 

7. Unterrichtsausfall

Unterricht, der aus von der Nachhilfeschule zu verantwortenden Gründen ausfällt, wird innerhalb von 14 Tagen nachgeholt, sofern durchführbar.

 

8. Ferienplanung

Unterricht findet auch in den Ferien statt, außer vom 23. Dezember bis 6. Januar, an Weiberfastnacht, Rosenmontag, Gründonnerstag, Osterdienstag, in den ersten 2 Wochen der Sommerferien und an allen gesetzlichen Feiertagen. Falls der Unterricht in den Ferien nicht wahrgenommen werden kann und hierüber eine Abmeldung vorliegt, werden Nachholstunden angeboten.

 

9. Schlussbestimmung

Es gilt nur das, was vorstehend bzw. auf dem Anmeldeformular schriftlich niedergelegt ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten abgezeichnet werden.

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